So lautete heute die leidenschaftslose Bewertung einer Amtsfrau. Sie bezog sich auf Banchiayews Aufenthaltsstatus in unserer Bundesrepublik. Wie kam es dazu?
Ich muss zunächst vorausschicken, dass unser Land Adoptionen aus Äthiopien nicht 1:1 anerkennt. Die Folge ist eine formlose Nachadoption nach bundesdeutschem Recht. So war es auch 2008 bei Tamrat. Der Antrag hierzu ist seit letztem Sommer – da waren wir fix! – über einen Notar beim örtlichen Amtsgericht anhängig. Das ganze Verfahren dauert rund ein Jahr. So war es jedenfalls bei Tamrat; so wird es mindestens bei Banchia auch sein. Denn jeder Fall geht hoch bis zur Bundeszentralstelle für Auslandsadoptionen – ja, so was gibt’s! Die haben aber immer etwas zu bemäkeln am Verlauf auf äthiopischer Seite, weswegen Stellungnahmen vom Adoptionsvermittler und ggf. neuerliche Übersetzungen von Dokumenten, die wir in Äthiopien erhalten haben, nachgereicht werden müssen. Wie auch immer: Die ganze Sache zieht sich üblicherweise und ist momentan noch in Arbeit. Darüber haben wir die Kontrolle über den vorläufigen Aufenthaltsstatus von Banchia ganz vergessen.
Jetzt zum Grund meines heutigen Amtsbesuchs: Als wir letztens über Pfingsten von Freiburg aus in die Schweiz fahren wollten, habe ich Tamrats deutschen und Banchias (noch) äthiopischen Reisepass mal eingesteckt. Zur Erinnerung, weil man’s allzu gern vergisst: Die Schweiz ist kein EU-Land! Ich schaute vorher mal in Banchias Pass und entdeckte, dass das darin eingeklebte Visum – ausgestellt seinerzeit von der deutschen Botschaft in Addis Abeba – seit November letzten Jahres abgelaufen war. Oops, so schnell vergeht die Zeit. Aber immerhin steht auf dem Visum: »Zusammenführung mit den Adoptiveltern Stephanie und Robert Steinchen«. Das sollte doch wohl als Status-Erklärung für kontrollierende Grenzer ausreichen. Aber uns fragte glücklicherweise auch keiner bei der Ein- und Ausreise nach unseren Pässen. Die Frau vom Amt, genauer: der Kommunalen Ausländerbehörde, (da fühlt man sich ja gleich geborgen), der ich heute mit Banchias Pass, einem Antrag aus dem Internet und biometrischem Foto (S. Bild) demütig gegenübersaß, schaute entsetzt, als sie hörte, dass wir mit dem abgelaufenen Visum eines Drittstaatenpasses (!) in ein Nicht-EU-Land (!) gefahren sind. „Das hätte zu schweren Verwicklungen führen können!“. Hat es aber nicht, wofür ich letztlich dankbar bin. Aber solche Sachverhalte hat man ja ob ihrer bürokratischen Wichtigkeit als Normalbürger nicht immer auf dem Schirm.
„Also, was ist zu tun?“ fragte ich. Antwort. Es müsse nun ein neuer Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung gestellt werden; den hätte ich ja auch schon ausgefüllt mitgebracht. Aber es gäbe aktuell kein neues Visum mehr in den Pass, sondern einen Elektronischen Aufenthaltstitel. (Wer lässt sich immer diese Begriffe einfallen?) Das sei eine nun EU-weit eingeführte Chipkarte für Drittstaatangehörige mit allen relevanten Statusangaben drauf – allzeit überall von den EU-Behörden auslesbar. Diese Karte, den äthiopischen Pass und ein Schreiben, das die Aufnahme einer Arbeit verboten ist, sei dann immer mitzuführen. Auf meinen Einwand, dass das Kind – gemäß Daten im Antragsformular – erst zweieinhalb Jahre als sei und wir wohl nicht beabsichtigen, es in einer Teppichknüpferei arbeiten zu lassen, entgegnete man mir: So seien nun mal die Bestimmungen. Wir wären angehalten gewesen, sicherheitshalber unmittelbar nach der Einreise im August 2011 den Elektronischen Aufenthaltstitel für unsere Tochter zu beantragen. Die Ausstellung dauert nämlich vier bis fünf Wochen. Kosten: 50 Euro, zahlbar sofort. Ob wir denn in den Sommerferien beabsichtigen wegzufliegen, das haue zeitlich nicht mehr hin. Nö, nur nach Bayern. Zum Glück nur nach Bayern! Holladio!
Jetzt zum Grund meines heutigen Amtsbesuchs: Als wir letztens über Pfingsten von Freiburg aus in die Schweiz fahren wollten, habe ich Tamrats deutschen und Banchias (noch) äthiopischen Reisepass mal eingesteckt. Zur Erinnerung, weil man’s allzu gern vergisst: Die Schweiz ist kein EU-Land! Ich schaute vorher mal in Banchias Pass und entdeckte, dass das darin eingeklebte Visum – ausgestellt seinerzeit von der deutschen Botschaft in Addis Abeba – seit November letzten Jahres abgelaufen war. Oops, so schnell vergeht die Zeit. Aber immerhin steht auf dem Visum: »Zusammenführung mit den Adoptiveltern Stephanie und Robert Steinchen«. Das sollte doch wohl als Status-Erklärung für kontrollierende Grenzer ausreichen. Aber uns fragte glücklicherweise auch keiner bei der Ein- und Ausreise nach unseren Pässen. Die Frau vom Amt, genauer: der Kommunalen Ausländerbehörde, (da fühlt man sich ja gleich geborgen), der ich heute mit Banchias Pass, einem Antrag aus dem Internet und biometrischem Foto (S. Bild) demütig gegenübersaß, schaute entsetzt, als sie hörte, dass wir mit dem abgelaufenen Visum eines Drittstaatenpasses (!) in ein Nicht-EU-Land (!) gefahren sind. „Das hätte zu schweren Verwicklungen führen können!“. Hat es aber nicht, wofür ich letztlich dankbar bin. Aber solche Sachverhalte hat man ja ob ihrer bürokratischen Wichtigkeit als Normalbürger nicht immer auf dem Schirm.
„Also, was ist zu tun?“ fragte ich. Antwort. Es müsse nun ein neuer Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung gestellt werden; den hätte ich ja auch schon ausgefüllt mitgebracht. Aber es gäbe aktuell kein neues Visum mehr in den Pass, sondern einen Elektronischen Aufenthaltstitel. (Wer lässt sich immer diese Begriffe einfallen?) Das sei eine nun EU-weit eingeführte Chipkarte für Drittstaatangehörige mit allen relevanten Statusangaben drauf – allzeit überall von den EU-Behörden auslesbar. Diese Karte, den äthiopischen Pass und ein Schreiben, das die Aufnahme einer Arbeit verboten ist, sei dann immer mitzuführen. Auf meinen Einwand, dass das Kind – gemäß Daten im Antragsformular – erst zweieinhalb Jahre als sei und wir wohl nicht beabsichtigen, es in einer Teppichknüpferei arbeiten zu lassen, entgegnete man mir: So seien nun mal die Bestimmungen. Wir wären angehalten gewesen, sicherheitshalber unmittelbar nach der Einreise im August 2011 den Elektronischen Aufenthaltstitel für unsere Tochter zu beantragen. Die Ausstellung dauert nämlich vier bis fünf Wochen. Kosten: 50 Euro, zahlbar sofort. Ob wir denn in den Sommerferien beabsichtigen wegzufliegen, das haue zeitlich nicht mehr hin. Nö, nur nach Bayern. Zum Glück nur nach Bayern! Holladio!


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